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Erscheinung:07.02.2018 | Thema Berichtspflichten Anzeigenverordnung: BaFin veröffentlicht Änderungsentwurf

Die BaFin beabsichtigt, die Anzeigenverordnung (AnzV) zu ändern. Die geplanten Änderungen betreffen nur die von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen. Den Entwurf der neuen Verordnung hat die BaFin nun zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 7. März 2018 entgegen.

Die Änderung ist aufgrund eines Fragebogens zur aufsichtlichen Eignungsüberprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen erforderlich, den die EZB unter Mitwirkung der nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hatte. Der Fragebogen soll sicherstellen, dass innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) von jedem der von der EZB direkt beaufsichtigten Kreditinstitute und Unternehmen einheitliche Mindestinformationen erhoben werden.

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