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Erscheinung:21.02.2018 | Thema Solvabilität Finanzkonglomerate: BaFin veröffentlicht Rundschreiben und Formular für Solvabilitäts-Meldung

Die BaFin hat zwei zentrale Elemente für das Berichtswesen von Finanzkonglomeraten veröffentlicht: Das Rundschreiben zur Finanzkonglomerate-Solvabilität und den zugehörigen Meldevordruck zum Nachweis der angemessenen Eigenmittelausstattung eines Finanzkonglomerats.

Beide Dokumente hatte die Aufsicht zuvor öffentlich konsultiert.

Das Rundschreiben ersetzt die veraltete Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) vom 20. September 2013, die aufgehoben wurde. Hintergrund sind neue Vorgaben aufgrund der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) und -richtlinie (Capital Requirements Directive IV – CRD IV), dem europäischen Regelwerk Solvency II und der Delegierten Verordnung, welche die Methoden zur Berechnung der Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten konkretisiert. So gibt es gravierende Änderungen bei den sektoralen Eigenmittelbestandteilen, der Klassifizierung, den Anrechnungsgrenzen und den Solvabilitätsanforderungen sowie bei der marktwertorientierten Neubewertung der Bilanzen.

Zusammenwirken von CRR, CRD IV und Solvency II

Die nationalen Aufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank sammeln zurzeit erste Erfahrungen mit CRR, CRD IV und Solvency II sowie deren Zusammenwirken auf der Ebene von Finanzkonglomeraten. Ebenso bedarf es weiterer Beobachtung, wie sich die oben genannte Delegierte Verordnung konkret auf die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auswirkt. Darüber hinaus unterliegen auch die europäischen Regelungen zur zusätzlichen Aufsicht über Finanzkonglomerate einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess.

Für einen Übergangszeitraum stellt die BaFin den nach § 17 Absatz 2 Satz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes (FKAG) meldepflichtigen übergeordneten Unternehmen eines Finanzkonglomerats daher den Meldevordruck zum Nachweis der angemessenen Eigenmittelausstattung zur Verfügung. Das Formular, das die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank entwickelt hat, ersetzt die bisherigen Meldevordrucke nach § 10 und den Anlagen 1-8 der FkSolV. Das Rundschreiben selbst enthält Erläuterungen zu den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen sowie Hinweise zur Ausfüllung des Meldevordrucks.

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