Erscheinung:13.03.2018 | Thema Risikomanagement Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT: BaFin konsultiert Rundschreiben
Die BaFin hat das Rundschreiben „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT)“ zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 20. April möglich.
Das Rundschreiben findet Anwendung auf alle Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es gilt nicht für Versicherungszweckgesellschaften im Sinne des § 168 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie den Sicherungsfonds im Sinne des § 223 VAG. Das Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die Geschäftsorganisation im VAG, soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Unternehmen beziehen