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Erscheinung:15.03.2018 | Thema Geldwäschebekämpfung Geldwäscheprävention: BaFin stellt Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Konsultation

Die BaFin hat Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen.

In den Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf das GwG in der aktuellen Fassung vom Juni 2017 dar. Sie beabsichtigt, mit der Veröffentlichung der Hinweise alle früheren Äußerungen zur Auslegung des Gesetzes für gegenstandslos zu erklären.

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