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Erscheinung:05.04.2018 Brexit: Umfrage der FCA für Unternehmen mit Europäischem Pass

Im Dezember 2017 kündigte die britische Regierung an, möglicherweise ein befristetes Genehmigungsverfahren für Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einzuführen, die derzeit mit einem Europäischen Pass in Großbritannien tätig sind.

Eine befristete Erlaubnis würde es diesen Unternehmen nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ermöglichen, dort weiterhin neue Geschäfte abzuschließen und bestehende Verträge mit britischen Kunden fortzuführen, während sie die vollständige Genehmigung beantragen.

Um herauszufinden, für wen dies relevant sein könnte, führt die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) derzeit eine Online-Umfrage durch. Darin befragt sie Unternehmen zu deren britischem Geschäft und bittet um Auskunft, ob sie nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU weiterhin Zugang zum britischen Markt haben wollen. Die Informationen sollen dazu beitragen, das vorläufige Genehmigungsverfahren zu gestalten und den Austausch der FCA mit interessierten Unternehmen erleichtern. Die Umfrage ist bis 11. Mai geöffnet.

Sollte die britische Regierung sich für ein befristetes Genehmigungsverfahren entscheiden, würde die FCA von Unternehmen, die in Großbritannien allein durch sie reguliert würden und von dem befristeten Genehmigungsverfahren Gebrauch machen wollen, noch vor dem EU-Austritt eine entsprechende Benachrichtigung verlangen. Die FCA davon aus, dass dies ein relativ einfacher Prozess sein wird und dass die Unternehmen erst nach der Übergangszeit eine vollständige Zulassung beantragen müssen. Weitere Informationen zur Rolle der FCA im Zusammenhang mit dem Brexit hält die Behörde auf ihrer Internetseite bereit.

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