Erscheinung:11.05.2018 Ausnahmeregelung für Devisentermingeschäfte nach MiFID II: BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben
Das Hinweisschreiben der BaFin beinhaltet Auslegungshinweise zu Artikel 10 der Delegierten Verordnung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), einer Ausnahmeregelung von der MiFID II, die bestimmte Devisentermingeschäfte betrifft.
Diese Geschäfte dienen bestimmten realwirtschaftlichen Absicherungszwecken und sind deshalb von der MiFID II und der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ausgenommen. Umfang und Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sind in Artikel 10 der Delegierten Verordnung zur MiFID II festgelegt und näher beschrieben.