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Erscheinung:18.05.2018, Stand:geändert am 22.05.2018 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Konsultation zur Stimmrechtsmitteilungsverordnung

Die BaFin hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“ zur Konsultation gestellt.

Mit der geplanten Verordnung möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) die Möglichkeit einführen, Stimmrechtsmitteilungen elektronisch abgeben zu können. Des Weiteren soll die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung um die Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 bis der 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ergänzt werden.

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