Erscheinung:01.06.2018 | Thema Inhaberkontrolle Inhaberkontrolle bei Wertpapierfirmen: Formulare für Erwerb oder Erhöhung bedeutender / qualifizierter Beteiligungen
Wer beabsichtigt, an einem Wertpapierhandelsunternehmen oder einer Wertpapierhandelsbank eine bedeutende / qualifizierte Beteiligung zu erwerben oder eine bestehende Beteiligung zu erhöhen, muss dies gemäß § 2c Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzeigen.
Der Inhalt der Anzeige wird durch die Delegierte Verordnung zur europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MIFID II) bestimmt. Diese enthält eine abschließende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige aufnehmen müssen.
Die Delegierte Verordnung gibt jedoch nicht vor, in welcher Form die Anzeigen einzureichen sind. Die BaFin hat darum nun entsprechende Formulare auf ihrer Internetseite eingestellt. Diese sollen den Marktteilnehmern helfen, ihre Anzeigen einzureichen. Die Verwendung der Formulare ist freiwillig.
Inhaberkontrollverordnung
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich bei Erwerb oder Erhöhung bedeutender / qualifizierter Beteiligungen also nicht nach der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV). Diese gilt jedoch weiterhin für Anzeigen der Verringerung oder Aufgabe solcher Beteiligungen. Nähere Informationen dazu enthält das BaFin-Merkblatt zur Inhaberkontrolle.