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Erscheinung:01.06.2018 | Thema Eigenmittel Eigenmittel: Informationen zur Anrechnungserlaubnis für Instrumente des harten Kernkapitals

Die BaFin hat Informationen zu Anträgen nach Artikel 26 Absatz 3 der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Um Kapitalinstrumente als Instrumente des harten Kernkapitals einstufen zu dürfen, müssen die Institute vorab eine entsprechende Anrechnungserlaubnis bei der BaFin beantragen. Das veröffentlichte Schreiben listet auf, welche Unterlagen nach Artikel 26 Absatz 3 CRR mit dem Antrag einzureichen sind und welche Erklärungen die Geschäftsleiter abzugeben haben.

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