Erscheinung:06.07.2018 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklungsplanung: BaFin konsultiert Merkblatt
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zur vertraglichen Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten gemäß § 60a Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) zur Konsultation gestellt.
Das geplante Merkblatt soll Instituten im Sinne des SAG (§ 2 Absatz 1 SAG) sowie gruppenangehörigen Unternehmen (§ 2 Absatz 3 Nr. 30 SAG) als Auslegungshilfe dienen. Die BaFin prüft im Rahmen der Abwicklungsplanung, ob die Anforderungen aus § 60a SAG angemessen umgesetzt werden. Das Merkblatt enthält eine tabellarische Darstellung der Informationen, die sie dazu von den Instituten und Unternehmen anfordern wird. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 14. August 2018 entgegen.