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Erscheinung:11.07.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Betreiberin von XMarkets (Celestial Trading Ltd.) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Nicht zu verwechseln mit „X-markets“ der Deutschen Bank AG

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Plattform „XMarkets“ (Celestial Trading Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht bislang nicht ihrer Aufsicht.

Celestial Trading Ltd. bietet Interessenten auf der Internetseite www.xmarkets.com an, Handelskonten zu eröffnen, um mit FOREX zu handeln. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen.

Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen in keiner Beziehung zu „X-markets“ steht, einer Marke der Deutschen Bank AG, die ihre Dienstleistungen unter www.xmarkets.db.com anbietet.

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