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Erscheinung:17.07.2018 Erstversicherer: Betrieb des Rückversicherungsgeschäfts im Ausland

Die BaFin hat die Voraussetzungen für den Betrieb des Rückversicherungsgeschäfts durch deutsche Erstversicherer im Ausland in einer Auslegungsentscheidung zusammengefasst. Diese thematisiert sowohl Rückversicherungsgeschäfte in der EU beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum(EWR) als auch in Drittstaaten.

Letztere hatte die BaFin bereits im Jahr 2010 in einer Auslegungsentscheidung berücksichtigt. Um den Erstversicherern ein umfassendes Bild im Hinblick auf Rückversicherungsgeschäfte im Ausland zu geben, hat sie nun beide Aspekte in einer Veröffentlichung zusammengefasst.

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