Erscheinung:17.07.2018, Stand:geändert am 31.08.2020 | Thema Finanzberichterstattung Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen: Überarbeitete Verordnung in Kraft
Am 13. Juli ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) in Kraft getreten. Sie gewährt Instituten, die Finanzinformationen an die Aufsicht melden müssen, einige Erleichterungen.
Ab sofort können die Institute von den verlängerten Einreichungsfristen, die die Änderungsverordnung vorsieht, Gebrauch machen. Auch die wegfallenden Meldevordrucke müssen ab sofort nicht mehr eingereicht werden.
Hinsichtlich der überarbeiteten Meldevordrucke gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin.