Erscheinung:19.07.2018 Warenderivate: Allgemeinverfügungen zu Positionslimits
Die BaFin hat mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate festlegen.
Sie gelten ab dem 20. Juli 2018. Rechtsgrundlage sind die §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Marktteilnehmer hatten bis zum 16. Juli 2018 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.