Erscheinung:20.07.2018 | Thema Risikomanagement Verbundene Kunden: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Umgang mit Verflechtungen
Wann stellen Kunden aufgrund von Verflechtungen ein einheitliches Risiko dar und sind daher als „Gruppe verbundener Kunden“ zusammenzufassen? Die BaFin hat dazu ein Rundschreiben entwickelt und zur Konsultation gestellt.
Es wird Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde EBA in die deutsche Verwaltungspraxis umsetzen. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 17. August entgegen.
Das Rundschreiben konkretisiert den Begriff „Gruppe verbundener Kunden“ gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Dieser spielt beispielsweise bei den Großkreditvorschriften eine Rolle.