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Erscheinung:20.07.2018 | Thema Liquiditätsanforderungen Liquidität: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Offenlegung

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Offenlegung der Liquiditätsdeckungsquote zur Konsultation gestellt.

Es soll die entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA vom Juni 2017 umsetzen, die die Vorgaben zur Offenlegung des Liquiditätsrisikomanagements gemäß Artikel 435 der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) ergänzen. Erster Stichtag für die Offenlegung soll der 31. Dezember 2018 sein. Stellungnahmen zum Entwurf nimmt die BaFin bis zum 31. August entgegen.

Die Leitlinien konkretisieren, welche Aufsichtspraktiken der Offenlegung innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems aus Sicht der EBA angemessen sind und wie das Unionsrecht in diesem Bereich angewendet werden sollte. Die nationalen Behörden sollen die Leitlinien, die sich in erster Linie an die Institute richten, in geeigneter Weise in ihre Aufsichtspraxis integrieren.

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