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Erscheinung:14.09.2018 | Thema Risikomanagement Kritische Infrastrukturen: BaFin ergänzt BAIT um KRITIS-Modul

Wie bereits Anfang August in einem gemeinsamen Schreiben der Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der BaFin angekündigt, hat die BaFin die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) nun um ein spezielles Modul ergänzt, das sich ausschließlich an Betreiber Kritischer Infrastrukturen richtet.

Das KRITIS-Modul beschreibt für den einschlägigen Adressatenkreis, welche zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind, um den Nachweis gemäß § 8a Absatz 3 BSI-Gesetz durch den Jahresabschlussprüfer erbringen zu lassen.

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