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Erscheinung:24.09.2018 | Thema Verbraucherschutz Insolvenz der Noon Finance GmbH

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Noon Finance GmbH gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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