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Erscheinung:18.10.2018 | Thema Geldwäschebekämpfung Virtuelle Währungen: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens für einen angemessenen und risikoorientierten Umgang mit Virtuellen Währungen zur Konsultation gestellt. Das geplante Rundschreiben richtet sich an Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute.

Der Entwurf des Rundschreibens empfiehlt unter anderem, die Herkunft der virtuellen Währungsbeträge beziehungsweise der für ihren Kauf eingesetzten finanziellen Mittel zu eruieren. Es stellt zudem zusätzliche Identifizierungsanforderungen und fordert die Institute auf zu prüfen, ob eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gemäß § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) in Erwägung zu ziehen ist.

Es liegt in der Verantwortung der geldwäscherechtlich verpflichteten Institute, die Risiken, die mit Geschäften mit virtuellen Währungen einhergehen, zu bewerten und dafür geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 19. November entgegen.

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