Erscheinung:25.10.2018 Groß- und Millionenkredite: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu verbundenen Kunden
Die BaFin hat heute ein Rundschreiben zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden veröffentlicht. Es setzt die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA in die nationale Verwaltungspraxis um.
Das Rundschreiben konkretisiert den Begriff „Gruppe verbundener Kunden“ gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Für Regelungen der CRR sowie für technische Standards und Leitlinien der EBA, in denen der Begriff „Gruppe verbundener Kunden“ verwendet wird, zeigt das Rundschreiben auf, wann Kunden aufgrund von Verflechtungen ein einheitliches Risiko darstellen und daher zusammenzufassen sind.