Erscheinung:02.01.2019 | Thema Sanierung/Abwicklung Abschirmungsgesetz: BaFin konsultiert Auslegungshilfe
Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (Abschirmungsgesetz) zur Konsultation gestellt.
Stellungnahmen sind noch bis zum 28. Februar 2019 möglich. Der Entwurf soll die bisherige Auslegungshilfe ablösen, die am 14. Dezember 2016 veröffentlicht wurde.
Seitdem haben sich bei der Umsetzung des Abschirmungsgesetzes und der Nutzung der Auslegungshilfe zahlreiche weitere Fragen ergeben. Um sicherzustellen, dass alle Institute über den gleichen Erkenntnisstand verfügen, will die BaFin die Fragen und Antworten nun in abstrakter Form öffentlich zugänglich machen. Zudem war es angezeigt, die Auslegungshilfe modular aufzubauen. Sie wird dadurch anwenderfreundlicher und die BaFin kann etwaige spätere Ergänzungen leichter vornehmen.