Erscheinung:10.01.2019, Stand:geändert am 24.04.2019 | Thema Risikomanagement Ausfalldefinition und Schätzung von Risikoparametern: BaFin konsultiert Rundschreiben
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen zur Konsultation gestellt.
Das Kürzel PD steht für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability Of Default), das Kürzel LGD steht für die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default). Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 1. Februar 2019 entgegen.
Hintergrund sind Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority). Die BaFin hatte der EBA mitgeteilt, dass sie
- deren Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß CRR - mit Ausnahme der Absätze 25 und 26 - und
- deren Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen
in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Die EBA hat diese Information bereits auf ihrer Website [Compliance-Ausfalldefinition; Compliance-PD/LGD-Schätzung] veröffentlicht.
Mit dem Rundschreiben will die BaFin diese Information nun auch selbst veröffentlichen. Sollten sich bei der Konsultation Fehler an der von der EBA bereitgestellten deutschsprachigen Fassung der Leitlinien zeigen, will die BaFin diesen Fehlern in ihrem Rundschreiben begegnen.