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Erscheinung:08.04.2019 | Thema Investmentfonds Rundschreiben: BaFin konsultiert Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Die BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens "Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 6. Mai 2019 möglich.

Das Rundschreiben findet Anwendung auf alle Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), soweit diese über eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 KAGB verfügen. Es enthält Hinweise zur Auslegung der nationalen und europarechtlichen Vorschriften über die Geschäftsorganisation, soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Kapitalverwaltungsgesellschaften beziehen. Zentrales Ziel dieses Rundschreibens ist es, die IT-Sicherheit im Markt zu erhöhen und das IT-Risikobewusstsein in den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu schärfen.

Am 6. November 2017 hatte die BaFin das Rundschreiben Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT, siehe BaFinJournal November 2017) und am 2. Juli 2018 das Rundschreiben Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT, siehe BaFinJournal Juli 2018) veröffentlicht.

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