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Erscheinung:25.04.2019 | Thema Risikomanagement, Sanierung/Abwicklung Sanierungsplanung: BaFin und Bundesbank konsultieren Mindestanforderungen und Merkblatt

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 24. Mai entgegen.

Gemäß § 12 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Für Institute, die nicht potenziell systemgefährdend sind, kann die Aufsichtsbehörde vereinfachte Anforderungen festlegen. Gehören solche Institute einem institutsbezogenen Sicherungssystem an, können sie auch komplett von der Sanierungsplanung befreit werden. Den Sanierungsplan erstellt dann stattdessen das Sicherungssystem.

Am 9. August 2017 hatte die BaFin bereits die MaSanV und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt. Da diese in einzelnen Punkten überarbeitet wurde, wird die MaSanV erneut konsultiert.

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