BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:23.05.2019 | Thema Informationspflichten für Emittenten Verdachtsmeldungen

BaFin nennt bei Workshop Zahlen und kündigt Melde-Webformular an

Die BaFin hat am 17. Mai bei einem Workshop in Frankfurt ein Resümee über drei Jahre Meldeverfahren nach Artikel 16 Absatz 2 Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) gezogen. Seit dem 3. Juli 2016 besteht die Pflicht zur Meldung verdächtiger Geschäfte und Aufträge (Suspicious Transaction and Order Reports – STORs) nach Artikel 16 Absatz 2 MAR.

Das Resümee fällt positiv aus. Die BaFin-Vertreter zeigten Statistiken und bezifferten etwa die im Vorjahr erhaltenen STORs auf 3.104 und die abgeschlossenen Marktmissbrauchsanalysen auf 65. Aus den im Internet abrufbaren Vortragsunterlagen gehen ein jahresübergreifender Vergleich und weitere Informationen hervor.

Außerdem stellten die Aufseher den Verfahrensablauf bei der BaFin und das Konzept der risikoorientierten Aufsicht vor. Im Anschluss standen technische Fragen zum Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ im Mittelpunkt sowie abschließend ein voraussichtlich ab 2020/2021 zur Verfügung stehen-des neues Meldeverfahren, das es ermöglichen wird, Verdachtsmeldungen über ein Webformular bei der BaFin einzureichen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback