BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:16.07.2019 Betrug: BaFin warnt vor gefälschter Verschwiegenheitsvereinbarung

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Verschwiegenheitsvereinbarung („Mutual Non-Disclosure Agreement“) an Unternehmen verschickt.

Der BaFin ist ein Fall bekannt, in dem international tätige Unternehmen angeblich von der BaFin versandte E-Mails mit gefälschten Verschwiegenheitsvereinbarungen erhalten haben. Diese Mails wurden offensichtlich in betrügerischer Absicht versandt. Die in diesen Vereinbarungen genannte Person William Kleinfeld ist kein Mitarbeiter der BaFin, und die verwendete E-Mail-Adresse william.k@bafin-secure.de ist keine E-Mail-Adresse der BaFin. Die Kontaktaufnahme erfolgte in englischer Sprache.

Bereits im Februar 2019 hatte die BaFin vor gefälschten Verschwiegenheitsvereinbarungen in zwei Fällen gewarnt.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback