Erscheinung:18.07.2019 Auslegungsentscheidung: Abgrenzung der Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung in der Nichtleben-Sparte
Die BaFin hat eine Auslegungsentscheidung zur Abgrenzung der Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung veröffentlicht.
Hintergrund: Nichtlebensversicherer dürfen gemäß Artikel 208 Absatz 2 Satz 2 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) Finanzrückversicherungsgeschäfte oder ähnliche Vereinbarungen, bei denen die wirksame Risikoübertragung jener eines Finanzrückversicherungsgeschäfts ähnelt, nicht berücksichtigen, wenn sie die Volumenmaße für das Prämien- und Rückstellungsrisiko ermitteln oder entsprechende unternehmensspezifische Parameter berechnen. Sie müssen daher die Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung abgrenzen.