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Erscheinung:18.07.2019 Auslegungsentscheidung: Abgrenzung der Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung in der Nichtleben-Sparte

Die BaFin hat eine Auslegungsentscheidung zur Abgrenzung der Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung veröffentlicht.

Hintergrund: Nichtlebensversicherer dürfen gemäß Artikel 208 Absatz 2 Satz 2 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) Finanzrückversicherungsgeschäfte oder ähnliche Vereinbarungen, bei denen die wirksame Risikoübertragung jener eines Finanzrückversicherungsgeschäfts ähnelt, nicht berücksichtigen, wenn sie die Volumenmaße für das Prämien- und Rückstellungsrisiko ermitteln oder entsprechende unternehmensspezifische Parameter berechnen. Sie müssen daher die Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung abgrenzen.

Zusatzinformationen

Auslegungsentscheidung zur Finanzrückversicherung im Bezug auf traditionelle Rückversicherungen im Bereich Nichtleben.

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