Erscheinung:30.09.2019 | Thema Berichtspflichten Erhebung von Pensionsdaten – BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zur Erhebung von Pensionsdaten erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 30.09.2019.
Sie richtet sich an alle unter Aufsicht der BaFin stehenden Pensionskassen und Pensionsfonds sowie separaten Abrechnungsverbände der öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die im Wege der freiwilligen Versicherung Leistungen der Altersvorsorge anbieten.
Hintergrund ist die Absicht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA, Berichte und Statistiken über die Entwicklung der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in Europa zu erstellen. Dazu benötigt sie von den nationalen Aufsichtsbehörden Daten zu den Pensionskassen und Pensionsfonds.