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Erscheinung:28.11.2019 | Thema Verbraucherschutz Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Reduzierung der Gewinnausschüttung

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Zusatzinformationen

Veröffentlichung gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG

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