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Erscheinung:04.09.2019 | Thema Berichtspflichten Anhörung: Erhebung von Pensionsdaten

Die BaFin beabsichtigt, aufgrund § 43a Absatz 1 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Pensionsdaten zu erheben. Dies soll in Gestalt einer bindenden Allgemeinverfügung geschehen.

Den entsprechenden Entwurf hat die BaFin heute veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 16. September 2019 unter der E-Mail-Adresse Anhoerung-Berichtspflichten-EbAV@BaFin.de entgegen.

Hintergrund ist die Absicht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA, Berichte und Statistiken über die Entwicklung der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in Europa zu erstellen. Dazu benötigt sie Daten über Pensionskassen von den nationalen Aufsichtsbehörden. Da EIOPA hierbei der Systematik von Solvency II folgt, müssen zusätzliche Daten erhoben werden.

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