BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:22.01.2020 | Thema Zulassung BaFin erteilt Clearstream Banking AG CSDR-Zulassung

Am 21. Januar 2020 hat die BaFin dem deutschen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG die Zulassung nach Artikel 16 Zentralverwahrerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) - CSDR erteilt. Die Zulassung ermächtigt die Gesellschaft, Kerndienstleistungen sowie nichtbankartige Nebendienstleistungen nach der CSDR zu erbringen.

Die Clearstream Banking AG ist eine Tochter der Deutsche Börse AG und als Nachhandelsdienstleister zuständig für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die Wertpapierverwahrung und -verwaltung inländischer und ausländischer Wertpapiere.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback