Erscheinung:25.03.2020 Gruppenversicherungsverträge: BaFin konsultiert Rundschreiben
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zu echten Gruppenversicherungsverträgen zur Konsultation gestellt.
Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die der Aufsicht der BaFin unterliegen und echte Gruppenversicherungsverträge im Sinne des geplanten Rundschreibens abschließen.
Es soll Hinweise zu echten Gruppenversicherungsverträgen aus den Rundschreiben 3/90, 3/94 und 2/97 zusammenführen. Das Rundschreiben dient im Wesentlichen dazu, Missstände zulasten der versicherten Personen zu vermeiden und den kollektiven Verbraucherschutz zu harmonisieren und zu stärken.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 6. Juli 2020 entgegen.