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Erscheinung:01.04.2020 | Thema Erlaubnispflicht Kryptoverwahrgeschäft

BaFin veröffentlicht Hinweise zum Erlaubnisverfahren

Die BaFin hat heute Hinweise zu den aufsichtlichen Anforderungen veröffentlicht. Sie richten sich an die Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen wollen.

Die Hinweise erläutern, welche Aspekte aus Sicht der BaFin in den Erlaubnisverfahren von besonderer Bedeutung sind.

Das Kryptoverwahrgeschäft wurde zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten Europäischen EU-Geldwäscherichtlinie als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen nun eine Erlaubnis der BaFin.

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