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Erscheinung:29.04.2020 | Thema Compliance MaComp

BaFin aktualisiert Rundschreiben

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet.

Mit dieser Überarbeitung wird das Modul BT 7 zur Geeignetheitsprüfung neugefasst. Das Modul, das bislang die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Geeignetheitsprüfung von 2012 enthält, wurde an die neugefassten ESMA-Leitlinien (ESMA35-43-869) angepasst.

Zudem wird ein neues Modul BT 15 zu den Anforderungen an das Produktinformationsblatt in die MaComp eingefügt. Der Inhalt dieses Moduls war bislang größtenteils im separaten PIB-Rundschreiben (Rundschreiben (WA)4/2013) enthalten. Das neue Modul enthält unter anderem unter BT 15.1 Tz. 3 eine Ausdehnung der Geltungsdauer der Konformitätserklärung auf drei Jahre (bislang ein Jahr). Die Erklärung ist in der Regel eine Prüfbescheinigung von Wirtschaftsprüfern und kommt bei der Nutzung von Informationsblättern von Drittanbietern zum Einsatz.

Darüber hinaus werden die Ausführungen zum Rückmelderegime im Modul BT 5 zur Product Governance angepasst.

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