Erscheinung:26.06.2020 | Thema Sanierung/Abwicklung Rückkauferlaubnis
BaFin verlängert Allgemeinverfügung
Die am 26. Juni 2019 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis (Gz: AG 2-FR 1900-2019/0001) hat die BaFin heute durch eine erneute Allgemeinverfügung
(Gz: AG 2-FR 1900-2020/0001) um ein halbes Jahr bis einschließlich 28. Dezember 2020 verlängert.
Als Abwicklungsbehörde kann die BaFin Instituten vorab eine allgemeine Erlaubnis erteilen, Kündigungen, Tilgungen bzw. Rückzahlungen oder Rückkäufe von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor deren vertraglicher Fälligkeit vorzunehmen.