BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:26.06.2020 | Thema Sanierung/Abwicklung Rückkauferlaubnis

BaFin verlängert Allgemeinverfügung

Die am 26. Juni 2019 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis (Gz: AG 2-FR 1900-2019/0001) hat die BaFin heute durch eine erneute Allgemeinverfügung
(Gz: AG 2-FR 1900-2020/0001) um ein halbes Jahr bis einschließlich 28. Dezember 2020 verlängert.

Als Abwicklungsbehörde kann die BaFin Instituten vorab eine allgemeine Erlaubnis erteilen, Kündigungen, Tilgungen bzw. Rückzahlungen oder Rückkäufe von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor deren vertraglicher Fälligkeit vorzunehmen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback