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Symbolfoto zeigt das Verkehrszeichen 101 (Gefahrstelle) gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO) als symbolischen Warnhinweis. © dreamer/fotolia.com

Erscheinung:24.08.2020 | Thema Verbraucherschutz Betrug: BaFin warnt vor falschen Emails im Namen der BaFin-Vizepräsidentin

Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen eine angebliche „Dr. Elisabeth Roegele“ Fake-Emails verschickt, die falsche Zahlungsaufforderungen enthalten.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Behörde keine Personen per Telefon oder Email auffordert, hohe Geldsummen auf bestimmte Konten zu überweisen. Die BaFin bittet daher alle Personen, die mit entsprechenden Aufforderungen oder Angeboten in Kontakt kommen, diese abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes und bearbeitet konkrete Anfragen und Beschwerden zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen.

Die BaFin wendet sich dabei nicht an einzelne Personen, um sie im Hinblick auf konkrete Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten. Sie beteiligt sich auch nicht an der Durchführung solcher Geschäfte. Die BaFin ist zudem ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig.

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