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Erscheinung:18.09.2020, Stand:geändert am 14.10.2020 | Thema Betriebliche Altersversorgung Anhörung: Erhebung von Pensionsdaten

Die BaFin aktualisiert die Allgemeinverfügung zur Erhebung von Pensionsdaten vom 30. September 2019, nachdem der Rat der Aufseher (Board of Supervisors – BoS) der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA Fehler in der zugrundeliegenden BoS-Entscheidung korrigiert hat.

Die beabsichtigten Änderungen hat die BaFin zur Anhörung veröffentlicht. Der Änderungsmodus einer Lesefassung macht die beabsichtigten Änderungen gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2019 kenntlich. Stellungnahmen zur „Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 30. September 2019“ nimmt die BaFin bis zum 16. Oktober 2020 unter der E-Mail-Adresse Anhoerung-Berichtspflichten-EbAV@BaFin.de entgegen.

Das BoS hat seine Entscheidung 18-114 aus dem Jahr 2018 durch die BoS - Entscheidung 20-362 ersetzt. Außerdem hat EIOPA die BoS-Entscheidung 20-363 umgesetzt, indem sie die Taxonomie 2.5.0 für Pensionsdaten veröffentlicht hat. Diese müssen die Unternehmen ab dem 1. Januar 2021 verwenden. Die Unternehmen müssen die aktualisierte Allgemeinverfügung, die auf der Entscheidung BoS 20-362 basiert, erstmals berücksichtigen, wenn sie die Daten für das vierte Quartal 2020 (bis 4. März 2021) und die Jahresmeldung 2020 (bis 4. Juni 2021) übermitteln.

Hintergrund der Änderung der Allgemeinverfügung ist eine Erhebung der EIOPA, um Berichte und Statistiken zur die Entwicklung der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) in Europa zu erstellen. Dazu benötigt EIOPA von den nationalen Aufsichtsbehörden Daten zu EbAVs.

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