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Erscheinung:26.10.2020 | Thema Risikomanagement MaRisk: BaFin konsultiert sechste Novelle

Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt.

Mit der aktuellen Novellierung der MaRisk werden insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06) sowie die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) umgesetzt.

Weitere Anpassungen gehen auf die EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) zurück. IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologien. Darüber hinaus sind Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in die Novelle eingeflossen.

Stellungnahmen nehmen die BaFin und die Deutsche Bundesbank bis zum 4. Dezember 2020 entgegen: postalisch – unter Verwendung des Zusatzes B 30 für die Bundesbank und BA 54 für die BaFin – oder per E-Mail an Konsultation-14-20@bafin.de und B30_MaRisk@bundesbank.de mit dem Betreff „Konsultation 14/2020“.

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