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Erscheinung:30.12.2020 | Thema Betriebliche Altersversorgung Eigene Risikobeurteilung

BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Es tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Das Rundschreiben richtet sich an alle EbAV (Pensionskassen und Pensionsfonds), die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung gemäß § 234d des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die für Pensionskassen unmittelbar und aufgrund von § 237 VAG ebenso für Pensionsfonds gelten.

Das Rundschreiben erläutert auch, wann EbAV der BaFin spätestens erstmals einen Bericht zur eigenen Risikobeurteilung vorlegen müssen.

Zusatzinformationen

Rundschreiben 09/2020 - „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung"

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