Erscheinung:03.04.2020 | Thema Erlaubnispflicht Garantiegeschäft: BaFin aktualisiert Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand
Die BaFin hat ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand des Garantiegeschäfts“ aktualisiert. Die neue Fassung beschreibt dessen Merkmale nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) ausführlicher als die bisherige Fassung.
Das Merkblatt beantwortet auch die Frage, wann Unternehmen, die ihren Zulieferern wegen möglicher Liquiditätsengpässe durch die Übernahme von Garantien und Bürgschaften gegenüber deren Gläubigern beistehen, eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG benötigen. Damit schützen sich die Unternehmen selbst vor den Folgen der Unterbrechung von vertikalen Wertschöpfungsketten und hieraus resultierenden Produktionsstopps und Kreditausfällen.
Das Thema gewinnt in der Corona-Pandemie an Bedeutung.