BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:24.04.2020 | Thema Betriebliche Altersversorgung Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik: BaFin veröffentlicht Auslegungsentscheidung

Die BaFin hat eine Auslegungsentscheidung zur Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht.

Sie konkretisiert die Vorgaben gemäß §§ 234i, 239 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Danach haben die EbAV der Aufsichtsbehörde eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen. Die Erklärung muss

  1. spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres und
  2. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik vorliegen.

In dieser Erklärung ist zumindest einzugehen auf das Verfahren der Risikobewertung und der Risikosteuerung, auf die Strategie, sofern zutreffend, in Bezug auf den jeweiligen Pensionsplan, insbesondere die Aufteilung der Vermögenswerte je nach Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen, sowie auf die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt. Die EbAV muss die Erklärung öffentlich zugänglich machen. Spätestens nach drei Jahren ist die Erklärung zu überprüfen.

Hinweis

Die oben genannte Frist für die Vorlage und Veröffentlichung (Ende eines Geschäftsjahres) dieser Erklärung endet für EbAV, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, mit Ablauf des 30. April 2020.

Vor dem Hintergrund des Veröffentlichungsdatums dieser Auslegungsentscheidung und der Corona-Pandemie wird es die BaFin nicht beanstanden, wenn diese EbAV die Auslegungsentscheidung in ihrer Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik im Jahr 2020 nicht mehr berücksichtigen können.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback