Erscheinung:20.03.2020, Stand:geändert am 09.05.2022 MiFID II
Ausgelaufen: Ergänzung der BaFin zum Public Statement der ESMA
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat heute ein Public Statement zur Anwendung der MiFID II-Regelung auf die Aufzeichnung der Telefonkommunikation veröffentlicht.1
Darin werden die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten vor dem Hintergrund der aktuellen Situation klargestellt. Im Hinblick auf die aktuelle Situation möchte die BaFin folgendes ergänzen:
Die BaFin kann den beaufsichtigten Instituten keinen Dispens von der Einhaltung der Verhaltensregeln nach dem 11. Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und sonstiger Informationspflichten gegenüber den Kunden erteilen. Sie wird aber hinsichtlich sich ergebender Verstöße ihr Ermessen bis auf Weiteres derart ausüben, dass sie Verstöße gegen die im Zusammenhang mit Kunden bestehenden Pflichten, wie beispielsweise das elektronische Aufzeichnen von Telefongesprächen nach § 83 Absatz 3 WpHG oder die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Geeignetheitserklärung und Ex-ante-Kosteninformation, nicht verfolgen wird, soweit das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen geeignete Ersatzmaßnahmen trifft, um die infolge des jeweiligen Verstoßes entstehende Dokumentations- oder Informationslücke zu schließen und den Kunden nachvollziehbar hierüber informiert.
- 1Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat das Public Statement, zu dem die BaFin die vorstehende Ergänzung erlassen hat, als „expired“ gekennzeichnet.