Erscheinung:23.03.2020 Corona-Virus
BCBS befürwortet Einsatz von Kapitalpuffern zur Unterstützung der Realwirtschaft
Nach Einschätzung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS hat die Ausbreitung des Corona-Virus eine für die Wirtschaftstätigkeit kritische Phase erreicht. Zwar hätten die Basel-III-Standards die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems in den letzten zehn Jahren gestärkt, und das weltweite Bankensystem weise deutlich höhere Kapital- und Liquiditätsniveaus auf, wodurch es besser in der Lage sei, Schocks abzufedern. Banken und Aufsichtsbehörden müssten aber wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass das globale Bankensystem finanziell und operativ widerstandsfähig bleibe. Die Mitgliedstaaten verfolgten eine Reihe von Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abzumildern.
Der Basel-III-Rahmen umfasst Kapital- und Liquiditätspuffer, die für den Einsatz in Stressphasen ausgelegt sind. Dazu zählen der Kapitalerhaltungspuffer und damit auch der antizyklische Kapitalpuffer und Puffer für systemrelevante Banken (Significant Institutions – SIs). Auch der Bestand der Banken an hochwertigen liquiden Aktiva (High-Quality Liquid Asset – HQLA) gehört dazu. Diese Puffer sowie bestehende freie Eigenmittel sollten jetzt mit dem Ziel eingesetzt werden, die Realwirtschaft zu unterstützen und Verluste abzufedern, statt ausgeschüttet zu werden. Die HQLA-Bestände sollten zudem verwendet werden, um die Liquiditätsversorgung zu gewährleisten.
Der BCBS setzt die Konsultationen zu allen politischen Initiativen vorerst aus und verschiebt auch alle geplanten Bewertungen von Aufsichtsregimen der Mitgliedsländer, die er sich 2020 im Rahmen seines Programms zur Bewertung der regulatorischen Kohärenz anschauen wollte.