Erscheinung:01.04.2020 Corona-Virus
SRB-Vorsitzende Elke König will Banken operativ entlasten und Vorgaben flexibilisieren
Dr. Elke König, zwischen 2012 und 2015 Präsidentin der BaFin, und heute Vorsitzende des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung SRB hat in einem Blog-Beitrag die Schritte gelobt, die die Europäische Zentralbank und die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) in der Coronakrise bislang ergriffen haben. Das SRB unterstütze die Banken, wenn es darum gehe, weiter Dienstleistungen für die Realwirtschaft zu erbringen und die Kreditvergabe aufrechtzuerhalten. Der Bankensektor stütze sich heute auf robustere Kapital- und Liquiditätspuffer als in der vergangenen Finanzkrise.
Der Ansatz des SRB bestehe darin, die Banken erforderlichenfalls operativ zu entlasten, wobei die Flexibilität des Abwicklungsrahmens genutzt und auf der bisherigen Arbeit und dem engen Kontakt zwischen den Beteiligten aufgebaut werden solle. Das SRB könne so verfahren, ohne seine derzeitige Konzentration auf die Abwicklungsfähigkeit der Banken zu gefährden.
König führt weiter aus, das SRB nehme die Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen Aufsichtsbehörden Banken beim Kapital entlasten. Das SRB werde dies bei künftigen Entscheidungen über den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) berücksichtigen.
„Gleichzeitig konzentriert sich das SRB weiterhin auf die Unterstützung der Finanzstabilität und der Bankenabwicklungsfähigkeit
“, schreibt König. Das SRB werde seine Arbeit an der Abwicklungsplanung und den Vorbereitungen für den Erlass von MREL-Beschlüssen für den Planungszyklus 2020 fortsetzen, so dass die Beschlüsse gemäß den festgelegten Fristen Anfang 2021 erlassen werden können.