Erscheinung:07.04.2020 Corona-Virus
IOSCO unterstützt einheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandard IFRS 9
Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO hat am 3. April mitgeteilt, dass sie ein koordiniertes Vorgehen zur einheitlichen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 (International Financial Reporting Standard 9: Finanzinstrumente) in der Coronakrise unterstützt.
Die IOSCO begrüßt insbesondere die Veröffentlichungen des Internationalen Gremiums für Rechnungslegungsstandards IASB über die Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Losses – ECL) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dazu stellt die IOSCO fest, dass sie die Vorgaben des IFRS 9 nicht ändern, aufheben oder ergänzen. Die IOSCO hebt hervor, dass IFRS 9 einen prinzipienbasierten Rahmen vorgibt und keine starren Vorgaben macht, nach denen Emittenten erwartete Kreditverluste ermitteln. Darüber hinaus weist die IOSCO darauf hin, dass Emittenten berücksichtigen müssen, wie sich staatlich gestützte Hilfsprogramme auswirken, wenn sie erwartete Kreditverluste ermitteln und wenn sie prüfen, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos (Significant Increase in Credit Risk – SICR) vorliegt. Die IOSCO fordert Emittenten auf, durch aussagekräftige Angaben im Anhang transparent zu machen, wie sie vorstehende Sachverhalte bei der Bilanzierung berücksichtigt haben.