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Erscheinung:13.08.2020 Corona-Virus

Quick-Fix: EBA schärft Anpassungen der europäischen Eigenmittelverordnung nach

Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat am 11. August eine überarbeitete Fassung ihrer technischen Durchführungsstandards (Implementing Technical StandardsITS) für das aufsichtliche Reporting-Rahmenwerk „v3.0“ veröffentlicht. Sie ersetzen die ITS aus dem Juni 2020. Die neuen ITS erläutern jene Anpassungen an der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirement Regulation – CRR) näher, die der europäische Gesetzgeber im Zuge der Corona-Krise kurzfristig (Quick-Fix) vorgenommen hatte, um deren Folgen abzufedern. Die Klarstellungen betreffen insbesondere Eigenmittel, NPE-Backstops und die Höchstverschuldungsquote (Leverage-Ratio).

Zudem veröffentlichte die EBA zwei Leitlinien: Eine davon soll klarstellen, wie nicht realisierte Gewinne und Verluste auf der Grundlage der Artikel 468 und 473a CRR offenzulegen sind. Die andere thematisiert Meldungen in den Versionen 2.9 und 2.10 des ITS-Meldewesens sowie die Offenlegung der Leverage Ratio.

Die BaFin begrüßt die Klarstellungen.

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