BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:18.12.2020 Ausschüttungen

Auch ESRB rät zu Zurückhaltung

Wenige Tage nach der Europäischen Zentralbank und der BaFin empfiehlt nun auch der Europäische Rat für Systemrisiken, angesichts der Corona-Pandemie weiterhin restriktiv mit Ausschüttungen umzugehen. Bis Ende September 2021 sollen laut ESRB Banken, Investmentfirmen, Versicherer und Rückversicherer weiterhin keine Ausschüttungen vornehmen, es sei denn, sie sind dabei extrem vorsichtig und beachten die Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden. Denen rät das ESRB, konservative Schwellen vorzugeben und die Besonderheiten der einzelnen Finanzsektoren zu berücksichtigen.

Das ESRB rückt mit seiner Entscheidung ab von seiner bisherigen Haltung, pauschal auf Ausschüttungen zu verzichten. Ein Hintergrund ist die Aussicht auf einen Covod-19-Impfstoff, der noch schärfere Szenarien weniger wahrscheinlich mache.

„Die Entscheidung des ESRB ist eine Bestätigung unserer bisherigen Aufsichtspraxis, kommentiert BaFin-Präsident Felix Hufeld. Dies gelte auch für die jüngste Entscheidung der EZB zu diesem Thema. „Wir unterstützen den allgemeinen Appell vorbehaltlos und entscheiden im Einzelfall – soweit erforderlich – verbindlich.“ Fest stehe, dass nur die Unternehmen ausschütten dürften, die ausreichend solide daständen und die gesetzlichen Mindestvorgaben auch unter Corona-Stressbedingungen einhielten.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback