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Erscheinung:23.02.2021 | Thema Sanierung/Abwicklung MaBewertung: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung (MaBewertung) veröffentlicht.

Das Rundschreiben enthält Vorgaben an die Institute, geeignete Systeme und Prozesse vorzuhalten, um wesentliche Informationen für eine effektive und effiziente Abwicklung ad hoc bereitstellen zu können - innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage der Abwicklungsbehörde. Als „wesentlich“ gelten Informationen, die für eine Bewertung im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 SRM-Verordnung bzw. § 69 Absatz 16 SRM-Verordnung bzw. § 146 Absatz 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) erforderlich sind.

Das Rundschreiben ist an alle Institute im Sinne von § 2 Absatz 1 SAG und Unternehmen im Sinne von § 1 Nummer 3 SAG in Deutschland gerichtet, die nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für die Einheitliche Abwicklung (Singe Resolution BoardSRB) gemäß Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4b oder Absatz 5 SRM-Verordnung fallen und für die als Abwicklungsstrategie kein Insolvenzszenario festgelegt wurde. Ob und bis wann die genannten Institute das Rundschreiben zu erfüllen haben, wird im Rahmen der Abwicklungsplanung festgelegt.

Das Rundschreiben wurde vom 1. September bis zum 2. Oktober 2020 öffentlich konsultiert (siehe BaFinJournal September 2020).

Zusatzinformationen

Rundschreiben 02/2021 - MaBewertung

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