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Erscheinung:14.05.2021 | Thema Erlaubnispflicht Tätigkeit des Betriebs eines organisierten Handelssystems: BaFin veröffentlicht Merkblatt

Die BaFin hat heute ein Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Betriebs eines organisierten Handelssystems veröffentlicht.

Das Merkblatt konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und gibt Informationen zur Auslegung des Tatbestands des Betriebs eines organisierten Handelssystems durch die BaFin.

Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) vom 23.06.2017 (BGBl. I 2017 S. 1693, 1776) hat den Katalog der Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) um den Tatbestand des Betriebs eines organisierten Handelssystems ergänzt. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen nun eine Erlaubnis der BaFin.

Zusatzinformationen

Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand der Tätigkeit des Betriebs eines organisierten Handelssystems

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